Die Irisdiagnose bietet eine gute Möglichkeit, die Konstitution (Summe aller angeborenen Eigenschaften) und die Disposition (Schwächen, Belastungen) eines Patienten zu bewerten. Mit dem Hilfsmittel der „Augendiagnose“ lassen sich Schwachstellen bestimmter Organe herausfiltern, die dann in die Anamnese (im Gespräch ermittelte Vorgeschichte) mit einbezogen werden können. Man kann Tendenzen erkennen, z.B. die Neigung zu einer rheumatischen Erkrankung. Die Augendiagnose dient vor allem der Ursachenfindung verschiedenster Erkrankungen.